Sie inserieren in Tageszeitungen, im Internet, auf Kleinanzeigenportalen: sogenannte „fliegende Händler“, die ihre Ankaufsdienste mobil anbieten. Aber Achtung: dahinter steckt oft eine fiese Masche. Denn die fahrenden Händler wollen oft auf ganz andere Dinge hinaus, als es auf den ersten Blick erscheint.

  • Lassen Sie niemals fremde Händler in Ihre Wohnung
  • „Fliegende Händler“ geben sich häufig auch als private Interessenten aus
  • Sie spielen oft Interesse an vermeintlich interessanten Objekten vor, um ihre eigentlichen Absichten zu verschleiern
  • Eigentliches Ziel sind meist Edelmetalle, zu deren günstigem Verkauf Kunden teilweise massiv gedrängt werden
  • Oft resultieren aus Hausbesuchen aber auch Diebstähle oder spätere Einbrüche

Gerade in schwierigen Zeiten, wie wir sie aktuell durch das Coronavirus erleben, bekommt Sicherheit einen ganz neuen Stellenwert für uns alle. Selbst gegenüber den besten Freunden und den eigenen Familienangehörigen gehört eine gewisse Distanz mittlerweile zum Alltag. Wer kann, bleibt zu Hause. Doch was passiert, wenn man aus finanziellen Gründen auf den Verkauf seiner Edelmetalle und Wertgegenstände angewiesen ist?

Da wir unserer Aufgabe, Kunden weiterhin mit Bargeld zu versorgen, auch in diesen schwierigen Zeiten mit aller Sorgfalt nachkommen, sehen wir es ebenso als unsere Pflicht an, vor einer sehr gefährlichen Betrugsmasche zu warnen, die gerade jetzt in Zeiten von Corona einen traurigen Höhepunkt erreicht.

Das Ziel der Betrugsmasche

Um es auf den Punkt zu bringen: die hier beschriebene Masche zielt meistens darauf ab, vorhandene Wertgegenstände der Betroffenen weit unter Wert anzukaufen – auch, wenn es zunächst gar nicht so erscheint.

Leider wurde uns aber auch schon von weitaus schlimmeren Fällen berichtet, in denen Wohnungen oder Häuser der Betroffenen nach der Kontaktaufnahme ausgeraubt wurden. Denn während die Betrüger unter einem Vorwand Zugang in die Heime der Betroffenen erhalten, schauen sie sich „etwas um“ und verfolgen in Wirklichkeit ganz andere Ziele.

Betrug in lokalen Kleinanzeigen (Zeitung)

In fast allen Tageszeitungen findet man betrügerische Anzeigen, mit denen „fliegende Händler“ versuchen, günstig an Wertgegenstände zu kommen. Sie geben ein vermeintliches Interesse an Gegenständen vor, die in Wirklichkeit uninteressant und nicht mehr gut verkäuflich sind. Von alten Musikinstrumenten über Puppen bis hin zu Vorwerkstaubsaugern werden hier allerlei alte Dinge gerne als Vorwand genutzt.

Der traurige Klassiker unter den betrügerischen Kleinanzeigen ist das angebliche Interesse an Pelzen. „Suche dringend Pelze!“, „Zahle Höchstpreise für Pelze!“, „Sofort Bargeld für Pelze!“ etc. liest man regelmäßig in den Anzeigenteilen der Zeitungen. Hier sollte sich jeder potentielle Verkäufer über die tatsächliche Marktlage seiner Objekte vorab informieren und Rat bei spezialisierten Fachgeschäften suchen.

Betrug auf eBay-Kleinanzeigen

Auch auf Onlinemarktplätzen wie eBay-Kleinanzeigen sind die Betrüger unterwegs, um Kontakt zu potentiellen Opfern zu suchen. Sie reagieren auf die Inserate von privaten Verkäufern. Hier wird meist großes Interesse an dem angebotenen Gegenstand bekundet, um einen ersten Kontakt herzustellen. Dieses Interesse wird oft durch ein hohes Kaufangebot bekräftigt.

So funktioniert die Masche

Der Hintergrund der Masche ist folgende durchaus dreiste Vermutung der Betrüger: „In Haushalten, in denen Dinge zum Verkauf angeboten werden, existieren weitere Wertgegenstände (…und die gilt es, zubekommen!)“.

Einige angeblich seriöse Händler lassen sich schon am Telefon durch Sätze wie „Haben Sie auch Schmuck?“ oder „Was verkaufen Sie noch?“ entlarven. Spätestens hier sollte das Telefonat umgehend beendet werden, da es dem Käufer augenscheinlich nicht um die angebotene Sache geht.

Die meisten Betrüger lassen sich aber nicht so offensichtlich in die Karten schauen. Haben sie den Kontakt zu einem Privatverkäufer hergestellt, so wird sofort versucht, Vertrauen aufzubauen.

Das Vertrauen gewinnen die fliegenden Händler in der Regel durch das Anbieten eines utopisch hohen Preises für Artikel, die in der Realität kaum noch etwas wert sind. So werden beispielsweise hunderte oder tausende Euro für Pelze geboten, die realistisch maximal mittlere zweistellige Beträge am Markt erzielen. Auch Porzellan, Puppen, Teppiche, Schallplatten oder Tischdecken werden häufig für diese Masche missbraucht.

Der „fliegende Händler“ möchte nun für eine Besichtigung der Ware bei Ihnen vorbeikommen. Dies ist insbesondere deshalb gefährlich, da der potentielle Betrüger nun Zugang zur Wohnung oder zum Haus erhält.

Hier kann er nun auf verschiedenste Weise agieren, beispielsweise indem er das Gespräch auf andere Dinge wie Wertgegenstände (Gold, Silber Uhren, Münzen) lenkt. Diese „könne er ebenso mit Höchstpreisen bezahlen, wie er es auch schon bei dem ersten Objekt getan habe“. Das Vertrauen der Betroffenen ist an dieser Stelle oft schon gewonnen und so können teils unterirdisch niedrige Preise für eigentlich sehr teure Wertgegenstände genannt werden. Oftmals werden die Betroffenen nun zu einem schnellen Verkauf gedrängt und teilweise massiv unter Druck gesetzt. Oft sind Betroffene in diesem Moment auch mit einem niedrigen Gebot einverstanden, da ja wenigstens das eigentliche Verkaufsobjekt (scheinbar) zu einem sehr guten Preis verkauft wurde.

Um die Betrugsmasche zu vollenden, wird der Verkäufer seine zu günstig eingekauften Wertgegenstände sofort bezahlen und mitnehmen, ohne aber das ursprüngliche Objekt des Verkaufes zu berücksichtigen. Natürlich geschieht auch dies unter einem Vorwand – entweder habe er nicht genug Bargeld dabei, oder das Objekt würde am kommenden Tag mit einem versicherten Transportunternehmen abgeholt werden. Die hier genannten Gründe können sehr stark variieren, laufen aber alle darauf hinaus, dass das entscheidende Objekt weder direkt bezahlt noch mitgenommen wird.

Nach dem Termin bei den Betroffenen zu Hause sind die „fliegenden Händler“ natürlich nicht mehr erreichbar, Telefone werden gewechselt und auch der Polizei bleibt in der Regel keine Chance, den oder die Täter im Nachhinein zu ermitteln.

Mehr zum Thema: